Der E-CHECK gibt Ihnen die Gewissheit, dass die geprüfte Elektroinstallation und die geprüften Elektrogeräte allen Sicherheitsaspekten genügen. Damit schützen Sie Ihre Familie und Ihren Betrieb.
Was ist E-Check?
Der E-Check wendet sich an alle, für die Elektrizität zum täglichen Leben gehört. Den E-CHECK gibt es seit 1996. Heute ist er das anerkannte Prüfsiegel für elektrische Installationen und Geräte und die Referenz in Sachen sicherer Umgang mit Strom. Lassen Sie regelmäßig Ihre Elektroinstallation prüfen. Warum? Hier finden Sie einige Gründe.
Der E-CHECK weist gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Versicherungen den einwandfreien Zustand Ihrer Elektroanlage nach. So kommen Sie allen gesetzlichen Verpflichtungen nach. Und nicht nur das: Viele Versicherungen erkennen den E-CHECK an und ermäßigen Ihre Prämien.
Der E-CHECK beugt vor, bevor ein Schaden entsteht. Als Unternehmer liegt Ihnen ein reibungsloser Betriebsablauf am Herzen. Mit dem E-CHECK sind Sie vor unnötigen Ausfallzeiten und teurem Datenverlust geschützt.
Anwendungen
Viele Haus- und Wohnungsbesitzer schätzen den Zustand ihrer elektrischen Anlage falsch ein und sind sich nicht bewusst, dass teilweise akuter Handlungsbedarf besteht, um Gefahren durch Überlastungen und Schwelbrände abzuwenden.
Gerade in älteren Gebäuden entspricht die Elektroinstallation oft nur den Anforderungen aus ihrer Entstehungszeit – ein Manko auch im Hinblick auf den Komfort.
Schutz für die ganze Familie
Für Mieter und Eigentümer von Häusern und Wohnungen ist der E-CHECK eine sichere Entscheidung. Er gibt die Gewissheit, dass die geprüfte Elektroinstallation und die geprüften Elektrogeräte allen Sicherheitsaspekten genügen. Außerdem schützt er im Regelfall gegen eventuelle Schadensersatzansprüche der Versicherer.
Rechtlicher Hintergrund
Für die Sicherheit der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich. Mieter sind verpflichtet, ihr Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht. Dies verlangt auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen Vorschriften.
Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen") nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile. Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten nachweisen.